Absenzen und Dispensationen

Absenzen melden

Absenzen wie Krankheit, Unfall oder Arzttermine melden Sie bitte über die KLAPP App.
Beachten Sie, dass freie Halbtage am Vortag über KLAPP eingegeben werden müssen

Dispensationen

Ein Urlaubsgesuch oder ein Gesuch für z.B. sportliche oder musische Absenzen muss mindestens vier Wochen vor Termin bei der Schulleitung eingereicht werden. Die Schulleitung informiert schriftlich über den Entscheid.

Dispensationen für Schnupperlehren

Dispensationen sind insbesondere möglich, wenn die benötigte Zeit für Schnupperlehren nicht in den unterrichtsfreien Zeiten absolviert werden kann. Das entsprechende Gesuchsformular und weitere Informationen sind auf der Webseite zur Berufswahl zu finden.

Allgemeine Dispensationen

Gemäss der Direktionsverordnung über Absenzen und Dispensationen in der Volksschule (DVAD) der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern sind Dispensationen aus folgenden Gründen möglich:

  • höchstens zwei Wochen für Familienferien, sofern aus beruflichen Gründen nicht mindestens vier Wochen der Ferien der Eltern mit den Schulferien übereinstimmen.
  • wenn aus beruflichen oder familiären Gründen ein Besuch von Verwandten im Ausland nicht während der regulären Schulferien stattfinden kann.
  • wenn religiöse Verpflichtungen dies notwendig machen.bernertalent.ch).
  • 2 Tage für Umzug



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