Die Gemeinden haben die Möglichkeit, Klassen zur besonderen Förderung für Schülerinnen und Schüler anzubieten, die aufgrund von Entwicklungs-, Lernstörungen oder Verhaltensauffälligkeiten in einer regulären Klasse nicht entsprechend ihren Bedürfnissen unterrichtet werden können. Weitere Informationen finden sich unter Klasse zur besonderen Förderung.